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Missbrauch

 

Herne / Stieftochter (8) mehrfach missbraucht

Bochum (ots) - In den frühen Morgenstunden des heutigen 4. März
(02.20 Uhr) nehmen Polizeibeamte einen 43 Jahre alten Mann in seiner in der Herner Innenstadt gelegenen Wohnung fest. Der Herner ist dringend tatverdächtig, seine achtjährige Stieftochter seit September 2004 mehrfach vergewaltigt zu haben. Zur Zeit wird der 43-Jährige im Bochumer Fachkommissariat für Sexualdelikte vernommen. Von einer richterlichen Vorführung ist auszugehen.

 

Verjährt: Vater und Sohn aus Judenburg missbrauchten jahrelang eigene Familie

Graz - Jener Obersteirer, der zusammen mit seinem Sohn Ende September wegen zahlreicher sexueller Übergriffe innerhalb der eigenen Familie festgenommen wurde, wird freigesprochen, berichtet der ORF.at. Die Taten seien verjährt, eine lückenlose Beweiskette könne nicht mehr erfolgen. Diese Delikte könnten daher nicht mehr in eine Anklage einbezogen werden, erklärte der Sprecher der Leobener Staatsanwaltschaft, Thomas Mühlbacher.

Dabei geht es um Vergewaltigung und Missbrauch der eigenen Tochter, Enkeltochter und Nichte. Der Sohn soll sich unter anderem an seiner Schwester vergangen haben. Einige der Fälle liegen bereits über 30 Jahre zurück.

Der 64-jährige Pensionist aus dem Bezirk Judenburg soll bereits in den siebziger Jahren seine heute 41-jährige Tochter sexuell belästigt und später auch vergewaltigt haben.

Vergewaltigung verjährt nach zehn Jahren

Normalerweise verjährt Vergewaltigung nach zehn Jahren, erklärte Staatsanwalt Mühlbacher. Sollte ein Täter allerdings immer wieder einschlägige Verbrechen begehen, unterbrechen diese Delikte die Verjährungsfrist. Wenn es eine durchgehende Kette ist, könnten die Kläger alles anklagen. Sollte allerdings einmal in einem Zeitraum von zehn Jahren nichts nachweisbar sein, dann sind die vorherigen Fälle verjährt. (APA)

 

Wieder auf freiem Fuß

08.11.2004 / LOKALAUSGABE / DÜSSELDORF

Mit einem Foto in den Zeitungen hatte die Polizei ihn suchen lassen und würde fündig: Ende September konnte ein 39-jähriger Mann festgenommen werden, Vorwurf: Kindesmissbrauch. Im Verhör gestand der Mann damals alles. Seit gestern ist er wieder auf freiem Fuß, er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Auflage: Er darf sich Kindern nicht nähern.

Im Juli hatte der Mann in einer Drogerie im Düsseldorfer Süden einen Film zum Entwickeln abgegeben. Ein Mitarbeiter des Labors wurde stutzig: Auf den Fotos war eindeutige Kinderpornographie zu sehen. Der Mann schaltete die Polizei ein. Zeugen führten die Beamten zu dem 39-Jährigen. In seiner Wohnung waren weitere Fotos gefunden worden. Im Verhör hatte er den Missbrauch der Kinder seiner Freundin gestanden. (bipo)

 

Pädophile müssen nur nachts ins Gefängnis
Schwerer sexueller Missbrauch von acht Kindern geahndet


Zwei Männer mit pädophilen Neigungen sind am Donnerstag vom Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von acht Jungen verurteilt worden. Der Mathematiker Ilja S. erhielt drei Jahre Haft. Er ist vorbestraft und stand schon einmal wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht. Der Computertechniker Alfred B. muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die milden Strafen erklärte das Gericht mit den umfassenden Geständnissen der Angeklagten.

Beide Angeklagte hatten außerhalb des Gerichtsaals aus ihren Neigungen keinen Hehl gemacht und die Journalisten beschimpft. Während des Prozesses selbst war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zum Schutz der Kinder, wie die Kammer zur Begründung erklärte.

Ilja S. selbst soll Mitglied in einem Verein sein, der sich für Rechte für Pädophile einsetzt. Er vertritt wie viele Pädophile die These, dass Kinder, die freiwillig sexuelle Beziehungen mit Erwachsenen eingehen, keine Schäden erleiden beziehungsweise Schäden nicht nachgewiesen sind. Ilja S. kann nach dem Urteil ebenso wie Alfred B. mit einem offenen Vollzug rechnen. Sofern sie eine Arbeit nachweisen können, brauchen sie dann nur die Nächte im Gefängnis verbringen. Die Richter sind der Ansicht, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Trotz des Vorwurfs eines schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wurden beide Männer schon vor Beginn des Prozesses haftverschont und sind bis zum Haftantritt in einigen Wochen auf freiem Fuß.

Ilja S. und Alfred B. hatten gemeinsam eine Wohnung in Mitte gemietet und dorthin Kinder eingeladen, die sie auf einem nahe gelegenen Sportplatz ansprachen. Ilja S. wurde gestern wegen sexuellen Missbrauchs von sieben Jungen im Alter zwischen neun und 14 Jahren verurteilt. Er hatte die Kinder bei Spielen angefasst. Alfred B. wurde wegen Vergewaltigung eines 13-Jährigen schuldig gesprochen. Der Junge hatte den 41-Jährigen drei Mal in der Woche besucht. B. drehte ihm oft einen Joint, bevor es zu sexuellen Kontakten kam.

Die Kinder mussten vor Gericht nicht aussagen. Die Jungen hätten unter einem schweren emotionalen Konflikt gestanden, sagte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagten hatten das Vertrauen der Kinder gewonnen. Die Jungs waren regelmäßig nach der Schule in ihre Wohnung gekommen, haben dort ihre Freizeit verbracht, Spiele gespielt und auch übernachtet. Die Angeklagten hätten das Vertrauen der Kinder in schamloser Weise missbraucht, hieß es im Urteil.

Die Männer haben das Vertrauen der Kinder schamlos missbraucht. Richter Peter Marhofer.

 

Missbrauch:
Zwei Jahre Haft auf Bewährung



Weil er zwei Töchter (9, 14) einer guten Bekannten missbraucht hatte, wurde gestern ein 51-jähriger Mann vom Bochumer Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Mann an die Opfer je 250 Euro Schmerzensgeld zahlen und eine Sexualtherapie machen.

Laut Gericht hatte sich der Mann an den Kindern, die ihm über Nacht in seiner Wohnung in Herne zur Obhut anvertraut waren, in drei Fällen zwischen 1999 und 2002 vergangen. Im Urteil ist von versuchtem Beischlaf im Bett eines Mädchens und vom gemeinsamen Anschauen von Pornos die Rede.

Der Angeklagte hatte erst spät im Prozess ein Geständnis abgelegt, in dürren Worten. Der Staatsanwalt meinte, dass er die Übergriffe auf die Kinder verharmlost habe, indem er auf deren Schmusebedürfnis, Zärtlichkeit und Anhänglichkeit verwiesen habe. Wenn Kinder anhänglich und zärtlich sind, wollen sie keinen Sex! machte der Staatsanwalt dem Täter klar. Er habe die Kinder zum Spielball seiner Phantasien gemacht. Die 3. Strafkammer betonte, dass es den Kindern im Verfahren nicht um eine Bestrafung des Mannes gegangen sei, sondern darum, dass er den sexuellen Missbrauch zugebe.

 

Viele Kinder werden beim Internet-Chat sexuell belästigt

Stuttgart (AFP) - Vier von fünf Kindern und Jugendlichen sind beim Chatten im Internet schon einmal sexuell belästigt worden. Minderjährige würden zudem beim Surfen schnell mit Inhalten konfrontiert, die nicht altersgemäß seien, erklärte die baden-württembergische Sozialministerin Tanja Gönner (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Dies treffe auch für zahlreiche Chat-Angebote zu, die sich offiziell speziell an Kinder und Jugendliche richteten. Eltern und Pädagogen müssten bei diesem Thema sensibler werden.

 

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