
Herne / Stieftochter (8) mehrfach missbraucht
Bochum (ots) - In den frühen Morgenstunden des heutigen 4. März
(02.20 Uhr) nehmen Polizeibeamte einen 43 Jahre alten Mann in seiner in der
Herner Innenstadt gelegenen Wohnung fest. Der Herner ist dringend tatverdächtig,
seine achtjährige Stieftochter seit September 2004 mehrfach vergewaltigt zu
haben. Zur Zeit wird der 43-Jährige im Bochumer Fachkommissariat für
Sexualdelikte vernommen. Von einer richterlichen Vorführung ist auszugehen.
Verjährt: Vater und Sohn aus Judenburg
missbrauchten jahrelang eigene Familie
Graz - Jener Obersteirer, der zusammen mit seinem Sohn Ende September wegen
zahlreicher sexueller Übergriffe innerhalb der eigenen Familie festgenommen
wurde, wird freigesprochen, berichtet der ORF.at. Die Taten seien verjährt,
eine lückenlose Beweiskette könne nicht mehr erfolgen. Diese Delikte könnten
daher nicht mehr in eine Anklage einbezogen werden, erklärte der Sprecher der
Leobener Staatsanwaltschaft, Thomas Mühlbacher.
Dabei geht es um Vergewaltigung und Missbrauch der eigenen Tochter, Enkeltochter
und Nichte. Der Sohn soll sich unter anderem an seiner Schwester vergangen
haben. Einige der Fälle liegen bereits über 30 Jahre zurück.
Der 64-jährige Pensionist aus dem Bezirk Judenburg soll bereits in den
siebziger Jahren seine heute 41-jährige Tochter sexuell belästigt und später
auch vergewaltigt haben.
Vergewaltigung verjährt nach zehn Jahren
Normalerweise verjährt Vergewaltigung nach zehn Jahren, erklärte Staatsanwalt
Mühlbacher. Sollte ein Täter allerdings immer wieder einschlägige Verbrechen
begehen, unterbrechen diese Delikte die Verjährungsfrist. Wenn es eine
durchgehende Kette ist, könnten die Kläger alles anklagen. Sollte allerdings
einmal in einem Zeitraum von zehn Jahren nichts nachweisbar sein, dann sind die
vorherigen Fälle verjährt. (APA)
Wieder auf freiem Fuß
08.11.2004 / LOKALAUSGABE / DÜSSELDORF
Mit einem Foto in den Zeitungen hatte die Polizei ihn suchen lassen und würde fündig:
Ende September konnte ein 39-jähriger Mann festgenommen werden, Vorwurf:
Kindesmissbrauch. Im Verhör gestand der Mann damals alles. Seit gestern ist er
wieder auf freiem Fuß, er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Auflage:
Er darf sich Kindern nicht nähern.
Im Juli hatte der Mann in einer Drogerie im Düsseldorfer Süden einen Film zum
Entwickeln abgegeben. Ein Mitarbeiter des Labors wurde stutzig: Auf den Fotos
war eindeutige Kinderpornographie zu sehen. Der Mann schaltete die Polizei ein.
Zeugen führten die Beamten zu dem 39-Jährigen. In seiner Wohnung waren weitere
Fotos gefunden worden. Im Verhör hatte er den Missbrauch der Kinder seiner
Freundin gestanden. (bipo)
Pädophile müssen nur nachts ins Gefängnis
Schwerer sexueller Missbrauch von acht Kindern geahndet
Zwei Männer mit pädophilen Neigungen sind am Donnerstag vom Landgericht wegen
schweren sexuellen Missbrauchs von acht Jungen verurteilt worden. Der
Mathematiker Ilja S. erhielt drei Jahre Haft. Er ist vorbestraft und stand schon
einmal wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht. Der
Computertechniker Alfred B. muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die milden
Strafen erklärte das Gericht mit den umfassenden Geständnissen der
Angeklagten.
Beide Angeklagte hatten außerhalb des Gerichtsaals aus ihren Neigungen keinen
Hehl gemacht und die Journalisten beschimpft. Während des Prozesses selbst war
die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zum Schutz der Kinder, wie die Kammer zur
Begründung erklärte.
Ilja S. selbst soll Mitglied in einem Verein sein, der sich für Rechte für Pädophile
einsetzt. Er vertritt wie viele Pädophile die These, dass Kinder, die
freiwillig sexuelle Beziehungen mit Erwachsenen eingehen, keine Schäden
erleiden beziehungsweise Schäden nicht nachgewiesen sind. Ilja S. kann nach dem
Urteil ebenso wie Alfred B. mit einem offenen Vollzug rechnen. Sofern sie eine
Arbeit nachweisen können, brauchen sie dann nur die Nächte im Gefängnis
verbringen. Die Richter sind der Ansicht, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht.
Trotz des Vorwurfs eines schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wurden beide
Männer schon vor Beginn des Prozesses haftverschont und sind bis zum
Haftantritt in einigen Wochen auf freiem Fuß.
Ilja S. und Alfred B. hatten gemeinsam eine Wohnung in Mitte gemietet und
dorthin Kinder eingeladen, die sie auf einem nahe gelegenen Sportplatz
ansprachen. Ilja S. wurde gestern wegen sexuellen Missbrauchs von sieben Jungen
im Alter zwischen neun und 14 Jahren verurteilt. Er hatte die Kinder bei Spielen
angefasst. Alfred B. wurde wegen Vergewaltigung eines 13-Jährigen schuldig
gesprochen. Der Junge hatte den 41-Jährigen drei Mal in der Woche besucht. B.
drehte ihm oft einen Joint, bevor es zu sexuellen Kontakten kam.
Die Kinder mussten vor Gericht nicht aussagen. Die Jungen hätten unter einem
schweren emotionalen Konflikt gestanden, sagte der Vorsitzende Richter. Die
Angeklagten hatten das Vertrauen der Kinder gewonnen. Die Jungs waren regelmäßig
nach der Schule in ihre Wohnung gekommen, haben dort ihre Freizeit verbracht,
Spiele gespielt und auch übernachtet. Die Angeklagten hätten das Vertrauen der
Kinder in schamloser Weise missbraucht, hieß es im Urteil.
Die Männer haben das Vertrauen der Kinder schamlos missbraucht. Richter Peter
Marhofer.
Missbrauch:
Zwei Jahre Haft auf Bewährung
Weil er zwei Töchter (9, 14) einer guten Bekannten missbraucht hatte, wurde
gestern ein 51-jähriger Mann vom Bochumer Landgericht zu zwei Jahren Haft auf
Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Mann an die Opfer je 250 Euro
Schmerzensgeld zahlen und eine Sexualtherapie machen.
Laut Gericht hatte sich der Mann an den Kindern, die ihm über Nacht in seiner
Wohnung in Herne zur Obhut anvertraut waren, in drei Fällen zwischen 1999 und
2002 vergangen. Im Urteil ist von versuchtem Beischlaf im Bett eines Mädchens
und vom gemeinsamen Anschauen von Pornos die Rede.
Der Angeklagte hatte erst spät im Prozess ein Geständnis abgelegt, in dürren
Worten. Der Staatsanwalt meinte, dass er die Übergriffe auf die Kinder
verharmlost habe, indem er auf deren Schmusebedürfnis, Zärtlichkeit und Anhänglichkeit
verwiesen habe. Wenn Kinder anhänglich und zärtlich sind, wollen sie keinen
Sex! machte der Staatsanwalt dem Täter klar. Er habe die Kinder zum Spielball
seiner Phantasien gemacht. Die 3. Strafkammer betonte, dass es den Kindern im
Verfahren nicht um eine Bestrafung des Mannes gegangen sei, sondern darum, dass
er den sexuellen Missbrauch zugebe.
Viele Kinder werden beim Internet-Chat sexuell
belästigt
Stuttgart (AFP) - Vier von fünf Kindern und Jugendlichen sind beim Chatten im
Internet schon einmal sexuell belästigt worden. Minderjährige würden zudem
beim Surfen schnell mit Inhalten konfrontiert, die nicht altersgemäß seien,
erklärte die baden-württembergische Sozialministerin Tanja Gönner (CDU) am
Dienstag in Stuttgart. Dies treffe auch für zahlreiche Chat-Angebote zu, die
sich offiziell speziell an Kinder und Jugendliche richteten. Eltern und Pädagogen
müssten bei diesem Thema sensibler werden.
