
Rentner missbrauchte zwei 13-Jährige - Bewährungsstrafe
Münster (ddp-nrw). Nach dem sexuellen Missbrauch von zwei 13-jährigen Jungen
ist ein 71-jähriger Rentner aus Münster mit einer Freiheitsstrafe von zwei
Jahren auf Bewährung davon gekommen. Das Landgericht Münster ordnete am
Donnerstag außerdem eine Therapie für den Mann an. Darüber hinaus muss der
71-Jährige eine Geldbuße von 900 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
Der Rentner hatte in der Zeit zwischen Februar 2003 und Januar 2004 in elf Fällen
gegen ein Entgelt von jeweils 25 Euro sexuelle Handlungen an den 13-Jährigen
vorgenommen. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und neun Monate gefordert, der
Verteidiger eineinhalb Jahre auf Bewährung.
Die Kammer wertete das rückhaltlose Geständnis des Mannes als strafmildernd.
Entscheidend sei aber auch, dass sich die sexuell erfahrenen Jungen aus dem
Bahnhofsmilieu sich selbst für ihre Dienste angeboten hätten. Sie hätten
sogar dem Angeklagten unter Druck gesetzt, weiterhin mitzumachen.
Sechs Jahre Haft für Mann wegen 144-fachen
Kindesmissbrauchs
Neuruppin (ddp-lbg). Das Landgericht Neuruppin hat am Freitag einen 31-jährigen
Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 144 Fällen zu einer
Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Mann sei unter anderem wegen
105 Fällen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs für schuldig befunden
worden, sagte Gerichtssprecher Frank Jüttner am Freitag in Neuruppin. Das
Gericht habe darüber hinaus entschieden, dass der Verurteilte in ein
psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird.
Der Mann hat sich nach Gerichtsangaben zwischen 1997 und 2004 in Oranienburg und
Umgebung an fünf Jungen im Alter von sechs bis zwölf Jahren mehrfach sexuell
vergangen. Als erstes habe der Mann seinen Neffen missbraucht. Darüber hinaus
habe er sich an dessen Freunden sowie Nachbarskindern vergangen. Laut Jüttner
erschlich sich der Mann bei den Eltern der Kinder eine Vertrauensstellung. Dies
habe es ihm ermöglicht, mit den Kindern zum Schwimmen zu gehen oder mit ihnen
alleine in den Urlaub zu fahren. Auch hier soll es zu Missbrauchsfällen
gekommen sein.
Das Gericht sei aufgrund eines Sachverständigengutachtens zu der Auffassung
gelangt, dass der Verurteilte wegen einer sexuellen Präferenzstörung
vermindert schuldfähig ist, sagte der Sprecher. Auch sei er in ein
psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden, weil von ihm nach Einschätzung
der Richter weiterhin eine Gefahr für Kinder ausgehe.
Tochter 200 Mal missbraucht - vier Jahre Haft
Für 200 sexuelle Übergriffe auf seine jüngste Tochter ist ein einschlägig
vorbestrafter Mann zu fast vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der
Familienvater habe seine beiden minderjährigen Töchter im niederrheinischen
Weeze jahrelang sexuell missbraucht, befand das Landgericht Kleve am Freitag
(10.12.04). Die Richter verurteilten den Mann zu drei Jahren und zehn Monaten
Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs.
Der inzwischen 51-Jährige saß bereits auf Grund von Übergriffen auf seine älteste
Tochter im Gefängnis. Nur wenige Wochen nach seiner Freilassung begann er mit
dem Missbrauch der damals zehnjährigen jüngsten Tochter. Vier Jahre lang hatte
er sie sexuell misshandelt. Das Mädchen hatte jahrelang geschwiegen. Erst
nachdem sie immer zurückhaltender wurde und schließlich die Schule schwänzte,
offenbarte sie sich einem Psychologen.
Katholischer Priester zu 93 Jahren Haft
verurteilt
Sao Paulo (AP) Ein katholischer Priester ist im Südosten Brasiliens wegen
sexuellen Missbrauchs mehrerer Jungen zu 93 Jahren Haft verurteilt worden. Der
60-Jährige war 2002 festgenommen worden, nachdem 15 Männer mit Vorwürfen des
sexuellen Missbrauchs gegen ihn an die Öffentlichkeit gegangen waren. Der
Anwalt des Geistlichen, Abramo Rubens Cutter, nannte die Strafe besonders
drastisch und ungerecht, da sein Mandant unschuldig sei. Die 93 Jahre Haft sind
weitgehend symbolisch, da in Brasilien jede Haftstrafe auf höchstens 30 Jahre
begrenzt ist.
Kindesmissbrauch als Ventil: Landgericht
verurteilt Vater
12.02.2005 / LOKALAUSGABE / DUISBURG
Kindesmissbrauch als Ventil: Landgericht verurteilt Vater
Zwei Jahre und zehn Monate für 42-jährigen Wiederholungstäter
Wenn es Ärger mit dem Partner gab, reagierte man sich an den Kindern ab: So
ging es offenbar in einer Duisburger Familie. Gestern stand der Vater wegen
sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im
letzten Jahr seine neunjährige leibliche Tochter sexuell missbraucht zu haben.
Der 42-Jährige gestand denn auch, dass er zu dem Mädchen ins Bett gekrochen
war und sie unsittlich berührt hatte. Sie habe ihm allerdings gezeigt, dass sie
das nicht will; daraufhin habe er sofort von ihr abgelassen.
Der Mann ließ durch seine Anwältin erklären, dass er in jener Nacht stark
betrunken gewesen sei: Acht Halbliterflaschen Bier habe er an dem Tag getrunken,
behauptet er. Vorausgegangen sei ein Streit mit seiner geschiedenen Ehefrau, der
Mutter der gemeinsamen Tochter. Die Verteidigerin stellte den sexuellen
Übergriff als Reaktion auf den Streit dar. So etwas war offenbar schon öfter
vorgekommen: 1999 hatte sich die Mutter nach einem Ehestreit an ihrem Stiefsohn
sexuell vergangen. Der stammte aus der ersten Ehe des Vaters und war damals 13
Jahre alt. Die Mutter wurde verurteilt. Im Gegenzug missbrauchte später der
Vater eine Tochter, die seine Frau mit in die Ehe gebracht hatte. Für diesen Übergriff
gegen die Stieftochter wurde er zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die
Bewährungszeit lief gerade ab, als der neuerliche Fall passierte.
Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilte den Mann gestern wegen schweren
sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwei Jahren und zehn Monaten
Freiheitsstrafe. Dabei berücksichtigten die Richter die Alkoholisierung des
Mannes, die sicherlich enthemmend gewirkt habe, strafmindernd. Vor allem hielt
die Kammer ihm aber sein Geständnis zugute: Damit hatte er dem Kind erspart,
seine Zeugenaussage vor Gericht wiederholen zu müssen.
