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Missbrauch

 

Rentner missbrauchte zwei 13-Jährige - Bewährungsstrafe

Münster (ddp-nrw). Nach dem sexuellen Missbrauch von zwei 13-jährigen Jungen ist ein 71-jähriger Rentner aus Münster mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung davon gekommen. Das Landgericht Münster ordnete am Donnerstag außerdem eine Therapie für den Mann an. Darüber hinaus muss der 71-Jährige eine Geldbuße von 900 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Der Rentner hatte in der Zeit zwischen Februar 2003 und Januar 2004 in elf Fällen gegen ein Entgelt von jeweils 25 Euro sexuelle Handlungen an den 13-Jährigen vorgenommen. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und neun Monate gefordert, der Verteidiger eineinhalb Jahre auf Bewährung.

Die Kammer wertete das rückhaltlose Geständnis des Mannes als strafmildernd. Entscheidend sei aber auch, dass sich die sexuell erfahrenen Jungen aus dem Bahnhofsmilieu sich selbst für ihre Dienste angeboten hätten. Sie hätten sogar dem Angeklagten unter Druck gesetzt, weiterhin mitzumachen.

 

Sechs Jahre Haft für Mann wegen 144-fachen Kindesmissbrauchs

Neuruppin (ddp-lbg). Das Landgericht Neuruppin hat am Freitag einen 31-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 144 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Mann sei unter anderem wegen 105 Fällen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs für schuldig befunden worden, sagte Gerichtssprecher Frank Jüttner am Freitag in Neuruppin. Das Gericht habe darüber hinaus entschieden, dass der Verurteilte in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird.

Der Mann hat sich nach Gerichtsangaben zwischen 1997 und 2004 in Oranienburg und Umgebung an fünf Jungen im Alter von sechs bis zwölf Jahren mehrfach sexuell vergangen. Als erstes habe der Mann seinen Neffen missbraucht. Darüber hinaus habe er sich an dessen Freunden sowie Nachbarskindern vergangen. Laut Jüttner erschlich sich der Mann bei den Eltern der Kinder eine Vertrauensstellung. Dies habe es ihm ermöglicht, mit den Kindern zum Schwimmen zu gehen oder mit ihnen alleine in den Urlaub zu fahren. Auch hier soll es zu Missbrauchsfällen gekommen sein.

Das Gericht sei aufgrund eines Sachverständigengutachtens zu der Auffassung gelangt, dass der Verurteilte wegen einer sexuellen Präferenzstörung vermindert schuldfähig ist, sagte der Sprecher. Auch sei er in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden, weil von ihm nach Einschätzung der Richter weiterhin eine Gefahr für Kinder ausgehe.

 

Tochter 200 Mal missbraucht - vier Jahre Haft

Für 200 sexuelle Übergriffe auf seine jüngste Tochter ist ein einschlägig vorbestrafter Mann zu fast vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Familienvater habe seine beiden minderjährigen Töchter im niederrheinischen Weeze jahrelang sexuell missbraucht, befand das Landgericht Kleve am Freitag (10.12.04). Die Richter verurteilten den Mann zu drei Jahren und zehn Monaten Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs.

Der inzwischen 51-Jährige saß bereits auf Grund von Übergriffen auf seine älteste Tochter im Gefängnis. Nur wenige Wochen nach seiner Freilassung begann er mit dem Missbrauch der damals zehnjährigen jüngsten Tochter. Vier Jahre lang hatte er sie sexuell misshandelt. Das Mädchen hatte jahrelang geschwiegen. Erst nachdem sie immer zurückhaltender wurde und schließlich die Schule schwänzte, offenbarte sie sich einem Psychologen.

 

Katholischer Priester zu 93 Jahren Haft verurteilt

Sao Paulo (AP) Ein katholischer Priester ist im Südosten Brasiliens wegen sexuellen Missbrauchs mehrerer Jungen zu 93 Jahren Haft verurteilt worden. Der 60-Jährige war 2002 festgenommen worden, nachdem 15 Männer mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs gegen ihn an die Öffentlichkeit gegangen waren. Der Anwalt des Geistlichen, Abramo Rubens Cutter, nannte die Strafe besonders drastisch und ungerecht, da sein Mandant unschuldig sei. Die 93 Jahre Haft sind weitgehend symbolisch, da in Brasilien jede Haftstrafe auf höchstens 30 Jahre begrenzt ist.

 

Kindesmissbrauch als Ventil: Landgericht verurteilt Vater

12.02.2005 / LOKALAUSGABE / DUISBURG

Kindesmissbrauch als Ventil: Landgericht verurteilt Vater

Zwei Jahre und zehn Monate für 42-jährigen Wiederholungstäter


Wenn es Ärger mit dem Partner gab, reagierte man sich an den Kindern ab: So ging es offenbar in einer Duisburger Familie. Gestern stand der Vater wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im letzten Jahr seine neunjährige leibliche Tochter sexuell missbraucht zu haben.
Der 42-Jährige gestand denn auch, dass er zu dem Mädchen ins Bett gekrochen war und sie unsittlich berührt hatte. Sie habe ihm allerdings gezeigt, dass sie das nicht will; daraufhin habe er sofort von ihr abgelassen.

Der Mann ließ durch seine Anwältin erklären, dass er in jener Nacht stark betrunken gewesen sei: Acht Halbliterflaschen Bier habe er an dem Tag getrunken, behauptet er. Vorausgegangen sei ein Streit mit seiner geschiedenen Ehefrau, der Mutter der gemeinsamen Tochter. Die Verteidigerin stellte den sexuellen

Übergriff als Reaktion auf den Streit dar. So etwas war offenbar schon öfter vorgekommen: 1999 hatte sich die Mutter nach einem Ehestreit an ihrem Stiefsohn sexuell vergangen. Der stammte aus der ersten Ehe des Vaters und war damals 13 Jahre alt. Die Mutter wurde verurteilt. Im Gegenzug missbrauchte später der Vater eine Tochter, die seine Frau mit in die Ehe gebracht hatte. Für diesen Übergriff gegen die Stieftochter wurde er zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit lief gerade ab, als der neuerliche Fall passierte.

Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilte den Mann gestern wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe. Dabei berücksichtigten die Richter die Alkoholisierung des Mannes, die sicherlich enthemmend gewirkt habe, strafmindernd. Vor allem hielt die Kammer ihm aber sein Geständnis zugute: Damit hatte er dem Kind erspart, seine Zeugenaussage vor Gericht wiederholen zu müssen.

 

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